Fragen und Antworten um Corona

von Helmut Rißlegger
14. September 2020

Schulstart im Herbst – Fragen und Antworten

Müssen Schülerinnen und Schüler einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen?

Ab Ampelphase „Gelb“ tragen alle außerhalb des Klassenraums einen MNS. Der MNS kann im Unterricht abgenommen werden. Wer in der Klasse MNS tragen will, kann das natürlich tun.

Wie werden Risikogruppen geschützt?

Wer einer Risikogruppe angehört, muss nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die mit Angehörigen von Risikogruppen zusammenleben und ein ärztliches Attest vorlegen können, müssen ebenfalls nicht in die Schule kommen. Risikogruppen werden vom Gesundheitsministerium definiert (COVID-19- Risikogruppe). Mit einem ärztlichen Attest ist das Fernbleiben vom Präsenzunterricht auch für jene möglich, die durch steigende Infektionszahlen psychische Belastung verspüren. Für Lehrkräfte, die Risikogruppen angehören, stellt das Bildungsministerium kostenlose FFP2- Masken zur Verfügung. Lehrkräfte können außerdem am kostenlosen Grippeimpfprogramm der Bildungsdirektionen teilnehmen.

Findet der Unterricht im Freien statt?

Ja, so oft und so viel wie möglich. Das betrifft nicht nur Musik und „Sport und Bewegung“, sondern auch alle anderen Fächern, in denen das möglich ist.

Findet Musikunterricht statt?

Ja. Ab Ampelphase „Gelb“ muss beim Singen in der Klasse MNS getragen werden oder im Freien gesungen werden. Ab Farbe „Orange“ ist das Singen verpflichtend ins Freie zu verlegen.

Findet „Sport und Bewegung“ statt?

Ja. Ab der Ampelphase „Gelb“ findet „Sport und Bewegung“ vorwiegend im Freien statt. Turnen in der Halle ist dann nur mehr unter besonderen Auflagen wie kleinen Gruppen und ausreichender Belüftung erlaubt.

Welche Regeln gelten auch schon bei Phase „Grün“ im Klassenraum?

Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie Hände waschen, Hände desinfizieren, Husten- und Nieshygiene. Im Klassenzimmer soll in fixen Intervallen, etwa alle 20 Minuten, gelüftet werden. Die Klasse wird als epidemiologische Gemeinschaft begriffen. Das heißt: interne Kontakte dominieren, externe Kontakte werden auf ein Minimum gesenkt.

Wann werden Schulen geschlossen?

Schulen werden nicht geschlossen. Ab Ampelphase „Rot“ stellen wir auf Distance-Learning um. In den Schulen soll für alle Schüler mit Förder- und Betreuungsbedarf ein Notbetrieb aufrechterhalten werden. Um die Situation zu entspannen, kann in der Sekundarstufe II schon ab der Phase „Orange“ auf Distance-Learning umgestellt werden. Hier gibt es auch die Möglichkeit zu einem schulautonomen Schichtbetrieb, sodass kleine Gruppen weiterhin im Präsenzbetrieb unterrichtet werden können.

Welchen Zweck hat die Corona-Ampel?

Die Corona-Ampel ermöglicht, schnell und regional auf eine steigende Zahl von Infektionsfällen zu reagieren. Sie ist in vier Phasen untergliedert (Grün-Gelb-Orange-Rot). Für jede Phase hat das Bildungsministerium Maßnahmen definiert, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu schützen. Die Definition der Schwellenwerte zwischen den jeweiligen Farben obliegt der Corona Kommission.

Wann muss eine Schülerin/ein Schüler zuhause bleiben?

Bei jeder Form eines akuten respiratorischen Infekts (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptomen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns. Ausnahme: Es gibt eine plausible Ursache für eines der Symptome, etwa die Weitergabe eines grippalen Infekts in der Familie.

Finden Schulveranstaltungen statt?

Unter Einhaltung der Hygienebestimmungen können Schulveranstaltungen derzeit durchgeführt werden. Ab der Ampelphase „Orange“ gibt es keine Schulveranstaltungen mehr. Für eine Rückerstattung der Stornokosten gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Das BMBWF setzt sich aber für eine Änderung ein.

Was passiert bei einem Corona-Verdachtsfall in der Schule?

Die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler wird abgesondert, die Schulleitung verständigt den Schularzt beziehungsweise die Gesundheitsbehörde, die Erziehungsberechtigten und die Bildungsdirektion. Die Schulleitung dokumentiert die Kontaktpersonen. Die Gesundheitsbehörde entscheidet, ob das Kind abgeholt wird oder noch vor Ort getestet wird. Die Gesundheitsbehörde definiert die Kontaktpersonen der Kategorie I, die Schule unterstützt dabei mit Klassenlisten und Sitzplänen. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde Quarantäne über Schülerinnen und Schüler. Die anderen setzen bis zur endgültigen Abklärung den Unterricht im gut gelüfteten Klassenraum fort.

Wohin wenden sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern, wenn sie offene Fragen haben?

Für alle offenen Fragen in schulischen Belangen stehen ab Schulbeginn in den Bildungsdirektionen sowie im BMBWF Hotlines zur Verfügung, die unter www.bmbwf.gv.at/schuleimherbst abrufbar sind. Für gesundheitliche Fragen gilt weiterhin die Nummer 1450.

Welchen Zweck haben die Gurgeltests an den Schulen?

Gurgeltests sind eine schnelle und schmerzfreie Alternative zum Rachenabstrich. Das BMBWF plant gemeinsam mit den Universitäten Wien, Linz, Graz und Innsbruck ein Monitoring, um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen an Schulen zu bekommen. Konkret werden bei diesem Forschungsprojekt 15.000 Schülerinnen und Schüler alle drei Wochen getestet. Die Hälfte kommt aus der Volksschule, die Hälfte aus der Sekundarstufe I. Zusätzlich werden 1.200 Lehrkräfte getestet.

Wie funktioniert der Gurgeltest?

Die Testpersonen gurgeln eine Minute lang mit einer Art Kochsalzlösung. Die Proben werden in Pools von bis zu zehn Stück schnell und effizient ausgewertet. Nur bei einem positiven Ergebnis kommt es zu einem PCR-Abstrich durch die Gesundheitsbehörden. Bei allen Verdachtsfällen testet weiterhin die Gesundheitsbehörde.